Die sogenannten “freien Berufe” stellen eine besondere Form einer Unternehmung dar. Der “Freiberufler” verfügt über hochspezielle Fachkenntnisse in seinem Beruf. Er wird höchstpersönlich tätig und ist im übrigen “frei” im Sinne von “unabhängig”. In vielen Fällen existieren standesrechtliche Regelungen. Die rechtliche und steuerliche Planung eines Freiberuflers erfordert mithin andere Schwerpunkte als dies bei vielen Unternehmen der Fall wäre. Damit sind wir vertraut. Wir sind Freiberufler. So können wir die selbständigen freiberuflichen Tätigkeit von Beginn an begleiten und bieten dabei auch die folgenden Leistungen: - Rechtsformwahl unter Berücksichtigung von standesrechtlichen Vorgaben
- Ermittlung von Kapitalbedarf und Prüfung der Finanzierung
- Vertragsgestaltung (Gesellschaftsverträge, Praxenübernahmevertrag, Nachfolge-/regelung, Haftungsfragen)
- Steuerplanung für Freiberufler
- Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie des Jahresabschlusses
- Beratung und Durchführung der Umsatzsteuer sowie der Einkommenssteuer
- Beratung bei geplanten Finanzierungs- und Investitionsvorhaben
- Vorsorgeberatung
- Frühzeitige rechtliche Absicherung der Nachfolge bzw. des Ruhestandes sowie im Scheidungsfall
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