PrivatpersonenArbeitnehmer leisten Lohnsteuer in Form eines monatlichen Abzugs vom Bruttogehalt. Mit dieser Lohnsteuer gilt die Einkommenssteuer pauschal abgegolten. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Form der Besteuerung die Besonderheiten des Einzelfalls überhaupt nicht erfasst. Dem sollte durch Abgabe einer geeigneten Steuererklärung begegnet werden. Zwar kann in einfachen Fällen letztere durch eine der bekannten Steuerspar-Software oder mittels entsprechender Ratgeber erstellt werden. Auch lassen sich damit in einem gewissen Rahmen mit einigem Aufwand positive Ergebnisse erziehlen. Dies ersetzt aber mitnichten eine professionelle, einzelfallbezogene Steuerplanung oder steuerrechtliche Beratung. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung mit Berücksichtigung sämtlicher steuerrechtlich zulässigen Abzugsmöglichkeiten. Natürlich beraten wir Sie dabei auch strategisch und zeigen Ihnen die rechtlichen Alternativen auf, die steuerlich oder aus anderen Gründen günstig erscheinen Dies gilt unabhängig von Ihrem Lebensalter. Daher umfasst unsere Beratung auch Vorsorgefragen, rentenrechtliche Variationen und sonstige Steuersparmodelle. Selbstverständlich lassen wir unsere Erfahrung auch in Eheverträge oder Erbvereinbarungen einfliessen. |